Visum und Aufenthalt

Wir unterstützen Unternehmen bei dem Rekrutierungsprozess von Fachkräften mit abgeschlossener Ausbildung, akademischen Fachkräften (Blaue Karte EU) und IT-Fachkräften. Darüber hinaus bieten wir Hilfe bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens an.

Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung

Nach § 18a oder § 18b Abs. 1 AufenthG kann einer Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre erworbene Qualifikation sie befähigt.

Blaue Karte EU für akademische Fachkräfte

Die Blaue Karte EU nach § 18b Abs. 2 AufenthG gilt ausschließlich für Fachkräfte mit einem als gleichwertig anerkannten oder deutschen Hochschulabschluss.

IT-Fachkräfte

Für die Einstellung ausländischer IT-Fachkräfte gibt es eine Sonderregelung. Demnach können Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten die Zustimmung zur Beschäftigung durch die BA im IT-Bereich erhalten, ohne dass eine formale Anerkennung ihrer Qualifikation durch eine zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland erforderlich ist (§ 19c Abs. 2 i. V. m. § 6 BeschV).

Beschleunigtes Fachkräfte-verfahren

In manchen Ländern kommt es aufgrund steigender Antragszahlen in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu Engpässen in der Termin- und Visumvergabe. Das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG soll Abhilfe schaffen.

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